Lokale Bündnisse im Netzwerk Gerechter Welthandel
und freihandelskritische Initiativen

Jugendliche ziehen wegen Gefährdung des Klimaschutz vor das Bundesverfassungsgericht

Bild: Pressekonferenz in Karlsruhe

53 Kinder und Jugendliche reichten am 28.05.2019 zusammen mit Marianne Grimmenstein und 783 weiteren Erwachsenen eine Verfassungsbeschwerde gegen das klimagefährdende Handelsabkommen der EU mit Signapur (EUFSTA) an.

Ludwig Essig, Sprecher des Greenteams Schwabenpower und Mitglied der Fridays for Future Gruppe Leonberg erklärt: "Selbst wenn Nationalstaaten wirksamen Klimaschutz betreiben wollen, wäre das mit Abkommen wie EUFSTA unmöglich."

Das Handelsabkommen EUFSTA zwischen der EU mit Singapur wurde nach neunjähriger Verhandlung am 13.02.2019 zusammen mit dem dazugehörigen Investitionsabkommen EUSIPA durch das EU-Parlament gewinkt. 

Das Abkommen gehört wie CETA zu einer Reihe von Freihandelsabkommen neuen Typs, die auf Liberalisierung der Finanzmärkte und der öffentlichen Daseinsvorsorge zielen und das Recht auf Staatliche Regulierung massiv beschränken. Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD)  mahnt in ihrem Bericht vom April 2019, dass diese Freihandelsabkommen die globale Finanzsicherheit und die Demokratie gefährden. Maßnahmen zur Umsetzung des UN-Klimaabkommens würden als Verstoß gegen den freien Handel umdefiniert, eingeschränkt oder sogar verboten. Die UNCTAD fordert deshalb die  Vermeidung oder Rücknahme der zahlreichen bilateralen Freihandelsabkommen. 

EUFSTA umfasst - ähnlich wie der CETA-Vertrag - ein System von Ausschüssen, die völkerrechtlich verbindliche Beschlüsse fassen können, an die die EU-Staaten und Signapur gehalten sind. Die weitreichenden Befugnisse dieser Ausschüsse erstrecken sich auch auf grundlegende Entscheidungen wie den Klima- und Artenschutz, die normalerweise Parlamenten vorbehalten sind. Weder der Bundestag noch das EU-Parlament können die Entscheidungen dieser Ausschüsse kontrollieren.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Verletzung der verfassungsrechtlich verankerten Volkssouveränität nach Art. 20 Grundgesetz sowie des Rechts, mit dem Wahlrecht auch auf Politikinhalte Einfluss zu nehmen (Art. 38, Abs. 1 GG). Die Klageschrift beanstandet weiterhin, dass Handelsabkommen des EUFSTA-Typs gegen höherrangiges Völkerrecht wie die UN-Charta, die Menschenrechte und das Pariser Klimaabkommen verstoßen.

Wenn das zu EUFSTA gehörende Investitionsabkommen EUSIPA in Kraft tritt, können fossile Unternehmen Singapur nutzen, um gegen klima- und umweltpolitische Regulierungen von EU-Staaten vorzugehen. Singnapur ist der größte Finanzplatz der Welt und gilt als Steueroase. Fast alle großen fossilen Energieunternehmen haben hier Tochtergesellschaften. Auch dieses Abkommen sieht einseitige Sonderklagerechte von Konzernen gegen Staaten vor. Im Unterschied zum Handelsabkommen EUFSTA, das als EU-Only Abkommen an den nationalen Parlamenten vorbei verabschiedet wurde, muss das Investitionsabkommen noch durch die Parlamente der EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert werden.

Mehr dazuhttp://www.greenteam-schwabenpower.de/

PDF-Datei Gutachten_EUSFTA_Ausschuesse.Kurzversion.pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei Gutachten_EUSFTA_Ausschuesse.Kurzversion.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (34.7 kB)
PDF-Datei Presseerklaerung_von_Dr._Th._Koeller.pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei Presseerklaerung_von_Dr._Th._Koeller.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (897 kB)
PDF-Datei Verfassungsbeschwerde_EUSFTA.pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei Verfassungsbeschwerde_EUSFTA.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (1.36 MB)
PDF-Datei BUND_Handels-_u._Investitionsabkommen_Singapur.pdf anzeigen bzw. herunterladen.   PDF-Datei BUND_Handels-_u._Investitionsabkommen_Singapur.pdf anzeigen bzw. herunterladen. (1.78 MB)